eGovernment-Blog

Im Blog finden sich Beiträge zu Themen, wie Elektronsiche Akten (eAkte), Electronic Government (eGovernment bzw. E-Government), Elektronsiche Signatur und Data Warehouse in der öffentlichen Verwaltung.

Thomas Off IT-Management Beratung

Freitag, Juli 01, 2005

 

Elektronische Signatur

Neuen Schwung bekommt die elektronische Signatur jetzt aus folgender Richtung: Für die Überführung von Papierbelegen in elektronische Archive ist die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, will man die Papierbelege vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten und "nur noch" deren elektronisches Abbild für die Bearbeitung zugrunde legen. Insbesondere für Zahlungsbegrüdende Unterlagen - das müssen nicht immer nur Rechnungen, sondern können im Falle der Erstattung von Fahrtkosten auch Quittungen, Fahrscheine, Flugtickets usw. sein - gelten hohe Anforderungen an die elektronische Signatur.

Das hat nichts mit elektronischer Kommunikation und eCommerce zu tun, geht also an den allgemeinen Erwartungen, die mit der Einführung der Signatur verbunden waren, vorbei. Dennoch ist es aktuell ein wichtiges Thema, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung - so auch bei Sozialversicherungsträgern und Unfallkassen. Natürlich gibt es hier noch weitere Anwendungsgebiete...

Ebenfalls ein aktuelles Thema ist der Versand von Rechnungen in elektronischer, die ebenfalls qualifiziert elektronische signiert sein müssen, wenn sie den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen. Fluggesellschaften, wie beispielsweise die dba (https://www.flydba.com/rechnung), aber auch Telekommunikationsunternehmen senden Rechnungen in elektronischer Form an ihre Kunden.

Comments: Kommentar veröffentlichen

<< Home

Archives

This page is powered by Blogger. Isn't yours?

Haftungsausschluss:
Alle Ausführungen und Inhalte auf dieser Website sind gewissenhaft erarbeitet worden. Dennoch kann weder die inhaltliche Richtigkeit, noch die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Bedürfnissen des Nutzers der hier dargestellten Ausführungen und Inhalte garantiert werden. Der Nutzer der hier dargestellten Ausführungen und Inhalte verpflichtet sich, sie vor ihrer Verwendung inhaltlich auf Richtigkeit und auf Brauchbarkeit für den konkreten Einsatzzweck zu prüfen. Es kann keine Gewährleistung für die rechtliche oder technische Wirksamkeit der Ausführungen und Inhalte übernommen werden - insbesondere können hieraus auch keine haftungsrelevanten Ansprüche hergeleitet werden.