Im Blog finden sich Beiträge zu Themen, wie Elektronsiche Akten (eAkte), Electronic Government (eGovernment bzw. E-Government), Elektronsiche Signatur und Data Warehouse in der öffentlichen Verwaltung.
Neuen Schwung bekommt die elektronische Signatur jetzt aus folgender Richtung: Für die Überführung von Papierbelegen in elektronische Archive ist die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, will man die Papierbelege vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten und "nur noch" deren elektronisches Abbild für die Bearbeitung zugrunde legen. Insbesondere für Zahlungsbegrüdende Unterlagen - das müssen nicht immer nur Rechnungen, sondern können im Falle der Erstattung von Fahrtkosten auch Quittungen, Fahrscheine, Flugtickets usw. sein - gelten hohe Anforderungen an die elektronische Signatur.
Das hat nichts mit elektronischer Kommunikation und eCommerce zu tun, geht also an den allgemeinen Erwartungen, die mit der Einführung der Signatur verbunden waren, vorbei. Dennoch ist es aktuell ein wichtiges Thema, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung - so auch bei Sozialversicherungsträgern und Unfallkassen. Natürlich gibt es hier noch weitere Anwendungsgebiete...
Ebenfalls ein aktuelles Thema ist der Versand von Rechnungen in elektronischer, die ebenfalls qualifiziert elektronische signiert sein müssen, wenn sie den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen. Fluggesellschaften, wie beispielsweise die dba (https://www.flydba.com/rechnung), aber auch Telekommunikationsunternehmen senden Rechnungen in elektronischer Form an ihre Kunden.