Im Blog finden sich Beiträge zu Themen, wie Elektronsiche Akten (eAkte), Electronic Government (eGovernment bzw. E-Government), Elektronsiche Signatur und Data Warehouse in der öffentlichen Verwaltung.
Unter Electronic Government (kurz: eGovernment, E-Government) wird im Allgemeinen die intensive Unterstützung von Verwaltungsprozessen durch neue Formen der Informations- und Kommunikationstechnik verstanden.
Informations- und Kommunikationstechnik besteht aus Hardwareeinheiten (z.B. Computerhardware, Netzhardware, sonstige technische Einrichtungen) und Softwareeinheiten. Spezielle Infrastruktur- und Systemsoftware ermöglichen bzw. erleichtern den Betrieb und die Wartung der Hardwarekomponenten. Darauf setzt die eigentliche Anwendungssoftware auf, mit der ein Benutzer die Aufgaben löst, die ihm im Rahmen der Verwaltungsprozesse zugewiesen wurden. Kennzeichnend für eGovernment ist die Nutzung von modernen Internettechnologien (z.B. Standards, Protokollen, Netzwerken), so dass häufig auch von „neuer IuK“ gesprochen wird. Mit dem Begriff eGovernment-Anwendungssystem wird hier ein System bezeichnet, das sowohl Hardwareeinheiten, Infrastruktur-, System- und Anwendungssoftware, als auch direkte und indirekte Benutzer sowie Administratoren des Systems umfasst.
Sowohl Software- als auch Hardwareeinheiten sind in der Regel nicht monolithisch aufgebaut. Sie bestehen ihrerseits aus kleineren Einheiten (z.B. aus einzelnen Softwarekomponenten oder Diensten). Mit Hilfe einer Architektur werden die statischen Bestandteile eines eGovernment-Anwendungssystems und deren dynamisches Zusammenwirken beschrieben. Mit ihrer Hilfe wird eine grundsätzliche Lösung konzipiert, wie Benutzer ihre Arbeitsaufgaben mit Hilfe des Systems lösen sollen. Sie ist die Basis für die Entwicklung der Software entsprechend der konkretisierten Anforderungen.
Im Vordergrund der eGovernment- Architekturen steht in der Regel die Unterstützung der Arbeitsaufgaben mehrerer Benutzer, wie sie in den Verwaltungsprozessen definiert sind. Im Rahmen der Verwaltungsprozesse werden eingehende Informationen in einer Reihe von Aktivitäten in Ausgangsinformationen transformiert. Kennzeichnend für Verwaltungsprozesse ist dabei, dass es sich im Wesentlichen um Kern-Prozesse zur Informationsverarbeitung handelt, in deren Rahmen aus Basis rechtlicher Regelungen (z.B. Gesetze) Entscheidungen im konkreten Einzelfall getroffen und in Form von Verwaltungsleistungen an konkrete Personen oder die Gesellschaft im Allgemeinen abgegeben werden.
Die während der Durchführung von Verwaltungsprozessen relevanten Informationen (Input, Output und im Rahmen des Prozesses erstellte) müssen über den eigentlichen Zeitpunkt der Prozessdurchführung hinaus verfügbar sein. Aus der klassischen Welt der öffentlichen Verwaltung wurde zu diesem Zweck die Akten-Methaper auf das eGovernment übertragen. Man spricht dann von der elektronsichen Akte oder kurz von der eAkte.
Ein wesentlicher Bestandteil einer eGovernment-Architektur ist immer die elektronische Akte (eAkte). Sie kann als Informationsspeicher betrachtet werden, während andere Funktionen der eGovernment-Anwendung zur Erfassung und Bearbeitung der Informationen dienen. Eine klare konzeptionelle Trennung liegt vor, wenn die Akte nur gelesen werden kann, während die Verwaltungsprozesse der Bearbeitung von Informationen in eAkten dienen.
Abbildung 1 – Elektronische Akte als Bestandteil eines eGovernment-Systemswww.ThomasOff.de/it-management_beratung