eGovernment-Blog

Im Blog finden sich Beiträge zu Themen, wie Elektronsiche Akten (eAkte), Electronic Government (eGovernment bzw. E-Government), Elektronsiche Signatur und Data Warehouse in der öffentlichen Verwaltung.

Thomas Off IT-Management Beratung

Montag, August 01, 2005

 

eSignatur und § 110a (2) SGB IV „Aufbewahrungspflicht“

Maßgeblich erscheint § 110a (2) SGB IV „Aufbewahrungspflicht“: "Die Behörde kann anstelle der schriftlichen Unterlagen diese als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen dauerhaften Datenträgern aufbewahren [...]" wenn diese "mit der diesen zugrunde gelegten schriftlichen Unterlage bildlich und inhaltlich vollständig übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden und über diese Übereinstimmung ein Nachweis geführt wird [...]"

Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt in der Regel mit der Absicht, dass eine Reproduktion der bildlichen Wiedergabe auch eine Beweiswirkung (z.B. im Gerichtsverfahren) erlagen soll.


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