eGovernment-Blog

Im Blog finden sich Beiträge zu Themen, wie Elektronsiche Akten (eAkte), Electronic Government (eGovernment bzw. E-Government), Elektronsiche Signatur und Data Warehouse in der öffentlichen Verwaltung.

Thomas Off IT-Management Beratung

Samstag, September 10, 2005

 

1.SigÄndG: ec-Karte mit eSignatur-Funktion einfacher möglich

Am 04.Januar wurden das Signaturgesetz und die Signaturverordnung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Signaturgesetztes (1.SigÄndG) geändert. Hier finden Sie den entsprechenden Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2005: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0002.pdf.
„Die wesentliche Änderungen sind in der Begründung zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes1) (1. SigÄndG) aufgeführt:
(Siehe hierzu auch Deutscher Bundestag Drucksache 15/3417, 15.Wahlperiode 24. 06. 2004, Gesetzentwurf
der Bundesregierung, unter: http://dip.bundestag.de/btd/15/034/1503417.pdf)

Besonders hervorzuheben ist die durch das 1. SigÄndG geschaffene Möglichkeit, die Ausgabe von EC- und Versichertenkarten mit Signaturfunktion (z.B. durch Banken und Krankenkasse) in Deutschland zu vereinfachen, da diese die bereits zu Identifizierung erhobenen Daten unter folgenden Umständen für die Ausstellung der Zertifikate verwenden können (§ 5 Abs. 1 Satz 2: „Er darf dazu mit Einwilligung des Antragstellers personenbezogene Daten nutzen, die der Zertifizierungsdiensteanbieter zu einem früheren Zeitpunkt erhoben hat, sofern diese Daten eine zuverlässige Identifizierung des Antragstellers nach Satz 1 gewährleisten.“

Comments:
Die BNN (Badische Neueste Nachrichten) berichten am 15.09.2005 in Ausgabe 214, S.10 darüber, dass die in Deutschland die Sparkassen die ersten Banken sind, die Bank- und Signaturfunktion auf einer Karte kombinieren. Neben Geldabheben ist es möglich, "wichtige Dokumente elektronische zu signieren, vertrauliche Informationen per verschlüsselter e-Mail versenden und Behördegänge bequem zu Hause erledigen." Damit sind die Zertifikate auf der Siganturkarte der Sparkassen nicht an bestimmte Zwecke gebunden.
 
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