eGovernment-Blog
Im Blog finden sich Beiträge zu Themen, wie Elektronsiche Akten (eAkte), Electronic Government (eGovernment bzw. E-Government), Elektronsiche Signatur und Data Warehouse in der öffentlichen Verwaltung.
Thomas Off IT-Management Beratung
Samstag, September 03, 2005
eSignatur in der Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
Mitte August wurde das Verwaltungszustellungsrecht novelliert (Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 49 ausgegeben zu Bonn am 17. August 2005, unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s2354.pdf).
Bemerkenswert ist die Regelung des § 5 (5) VwZG: „Ein elektronisches Dokument kann im Übrigen unbeschadet des Absatzes 4 elektronisch zugestellt werden, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Das Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Zum Nachweis der Zustellung genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis, das an die Behörde zurückzusenden ist.“
Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass auch ein Medienbruch zum Papier - denn nichts anderes kann hinter einem mit (eigenhändiger) Unterschrift versehenen Bekenntnis verstanden werden - akzeptiert wird. Diese Formulierung schließt meines Erachtens aufgrund der Formulierung „genügt“ nicht aus, dass der Empfänger das Empfangsbekenntnis nicht auch elektronisch, mittels qualifizierter Signatur gibt und übermittelt.
Es ist abzuwarten, wie sich dies in der Kommentierung niederschlagen wird.
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